Die Gebühren des Rechtsanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Für eine Erstberatung berechne ich pauschal 50,00 € inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Maßgeblich für die Gebührenhöhe in Zivilsachen, Verwaltungssachen und in Arbeitssachen ist der Streitwert. In gerichtlichen Verfahren wird dieser durch das Gericht festgelegt.
In Forderungsbeitreibungssachen biete ich Ihnen im außergerichtlichen Bereich eine individuelle Gebührenvereinbarung an.
Anwaltskanzlei
Roman Noack