Gleichbehandlung von Arbeitnehmern bei freiwilligen Sonderzahlungen
Ist ein Arbeitgeber weder vertraglich noch aufgrund kollektiver Regelungen zu Sonderzahlungen verpflichtet, kann er frei entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen er seinen Arbeitnehmern eine zusätzliche Leistung gewährt. Allerdings ist er an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden (Urteil des BAG vom 05.08.2009 - 10 AZR 666/08)
Anspruch auf Urlaubsgeld erlischt auch bei langer Krankheit nicht
Die Ansprüche auf Gewährung und Abgeltung des gesetzlichen Urlaubs erlöschen nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums sowie darüber hinaus arbeitsunfähig erkrankt ist, § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG. Ist ein tarifliches Urlaubsgeld mit der Urlaubsvergütung verknüpft, ist es erst dann zu zahlen, wenn auch ein Anspruch auf Urlaubsvergütung fällig ist (Urteil des BAG vom 04.06.2009, Az. 9 AZR 477/07).
Anwaltskanzlei
Roman Noack