Anwaltskanzlei Roman Noack

Parkplatzbesitzer darf unbefugt geparkte Fahrzeuge abschleppen lassen

Unbefugt auf einem fremden Grundstück abgestellte Fahrzeuge dürfen abgeschleppt werden und brauchen nur gegen Zahlung deer Abschleppkosten herausgegeben werden. Dies gilt auch dann, wenn noch genügend Parksplätze vorhanden sind (Urteil des BGH vom 05.06.2009, Az. 'V ZR 144/08).